Wir vertreten Arbeitgeber und Betriebsräte bei allen kollektivrechtlichen Fragen und Streitigkeiten. Unsere Beratung umfasst u.a.
- Allgemeine Beratung z.B. hinsichtlich Anhörungs- und Mitwirkungsrechte
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Gestaltung von Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialplänen
- Vertretung bei Beschlussverfahren und Einigungstellenverfahren
- Erstellung von Rechtsgutachten
