Schulwechsel – Wechsel der Schule

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Warum die Schule wechseln?

Es gibt verschiedene Gründe für einen gewünschten Schulwechsel mitten im Schuljahr.

Dazu gehören Mobbing durch Mitschüler oder Lehrer, Über- oder Unterforderung des Schülers/der Schülerin oder ein Umzug der Familie.

Habe ich bzw. mein Kind einen Anspruch auf Schulwechsel?

Grundsätzlich besteht auch innerhalb des Schuljahres die Möglichkeit des Schülers/der Schülerin auf eine andere Schule zu wechseln (Wechsel innerhalb der gleichen Schulform).

Allerdings soll ein solcher Schulwechsel in Nordrhein-Westfalen nach dem Schulgesetz NRW nur in Ausnahmefällen im laufenden Schuljahr erfolgen.

Die neue Schule kann die Aufnahme Ihres Kindes ablehnen. Dabei sind jedoch nur bestimmte Gründe zulässig. Hierzu gehört z. B. „mangelnde Kapazitäten“.

Es empfiehlt sich den Schulwechsel mit der alten Schule, der neuen Schule und dem Schulamt abzusprechen.

Zu beachten ist, dass es eines formlosen Antrags auf den Schulwechsel gegenüber dem Schulamt bedarf.

Dieses wird dem Schulwechsel allerdings nur dann zustimmen, wenn es von dem Vorliegen eines Ausnahmefalls überzeugt ist.

Wie begründe ich den Antrag auf Schulwechsel für mein Kind?

Zunächst sollte sich das Ziele Ihres Antrags, nämlich der Schulwechsel, aus Ihrem Antrag ergeben.

Darüber hinaus sind die folgenden Angaben erforderlich: vollständiger Name des Kindes, Geburtsdatum des Kindes, Adresse des Kindes, vollständige Namen und Adresse der alten sowie der neuen Schule. Auch der gewünschte Termin des Schulwechsels sollte unbedingt in dem Antrag angegeben werden.

Schließlich darf eine ausführliche Begründung nicht fehlen. Aus dieser sollte das Schulamt unmissverständlich das Vorliegen eines Ausnahmegrundes erkennen können. Dementsprechend sollten Sie hierbei alle Gründe und Geschehnisse, die das Vorliegen eines Ausnahmegrundes begründen darlegen.

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