
Gerd Fest
Nebentätigkeit von Beamten im Ruhestand nach Dienstunfähigkeit
Nebentätigkeit im Ruhestand nach Dienstunfähigkeit Auch Beamte im Ruhestand nach Dienstunfähigkeit dürfen grundsätzlich Nebentätigkeiten oder gar einen Zweitberuf ausüben. Sofern die Nebentätigkeit oder der Zweitberuf allerdings mit der vorherigen dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, muss die Tätigkeit angezeigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Jahren nach Versetzung in den Ruhestand ausgeübt wird.(§ 41 Satz 1 Beamtenstatusgesetz). Bei……