Gerd Fest

Startseite » Archive für Gerd Fest

Nebentätigkeit von Beamten im Ruhestand nach Dienstunfähigkeit

Nebentätigkeit im Ruhestand nach Dienstunfähigkeit Auch Beamte im Ruhestand nach Dienstunfähigkeit dürfen grundsätzlich Nebentätigkeiten oder gar einen Zweitberuf ausüben. Sofern die Nebentätigkeit oder der Zweitberuf allerdings mit der vorherigen dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, muss die Tätigkeit angezeigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Jahren nach Versetzung in den Ruhestand ausgeübt wird.(§ 41 Satz 1 Beamtenstatusgesetz). Bei……

weiterlesen
Privacy Overview

This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.