Am 17. März treten das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) und das Gesetz zur erleichterten Ausweisung ausländischer Straftäter in Kraft


Am 17. März treten das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) und das Gesetz zur erleichterten Ausweisung ausländischer Straftäter in Kraft