Mietrecht in der Corona-Krise

Infolge der Corona-Infektion haben sämtliche Bundesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung Verordnungen erlassen, um die Zahl neuer Infektionen möglichst niedrig zu halten. Im Rahmen dieser Verordnungen wurde auch ein Großteil des Einzelhandels und weiterer Betriebe flächendeckend untersagt. Die meisten Geschäfte dürfen nicht mehr öffnen.

Hieraus ergeben sich vielfältige rechtliche Fragen, nämlich u. a

Der Gesetzgeber hat bereits erste Änderungen des Mietrechts umgesetzt, insbesondere zum Kündigungsrecht des Vermieters bei Zahlungsverzug, der im Zusammenhang mit der Corona-Krise steht. Viele rechtliche Probleme sind aber noch ungelöst.

Die Corona-Pandemie zeigt auch, dass jedenfalls bei neuen Vertragsabschlüssen solche Themen möglichst explizit geregelt werden sollten.

Wir unterstützen Sie bei der richtigen Vorgehensweise in der Corona-Krise.

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