Infolge der Corona-Infektion haben sämtliche Bundesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung Verordnungen erlassen, um die Zahl neuer Infektionen möglichst niedrig zu halten. Im Rahmen dieser Verordnungen wurde auch ein Großteil des Einzelhandels und weiterer Betriebe flächendeckend untersagt. Die meisten Geschäfte dürfen nicht mehr öffnen.
Hieraus ergeben sich vielfältige rechtliche Fragen, nämlich u. a
- Stellen Schließungen durch Verordnung oder Behörde einen Mangel der Mietsache dar?
- Ist der Mieter zur Minderung berechtigt?
- Wie ist die Situation in Einkaufszentren?
- Besteht ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe?
- Besteht ein Anspruch auf Stundung der Miete ?
- Kann wegen der Corona-Pandemie die außerordentliche Kündigung erklärt werden?
- Welche Rechte hat der Vermieter bei Zahlungsverzug ?
- Welche Schadensersatzansprüche bestehen gegen den Vertragspartner?
- Welche staatlichen Entschädigungen kommen in Betracht?
- Welche Taktik sollten Mieter und Vermieter verfolgen?
- Wie wirkt sich die Corona-Krise auf Mietprozesse aus?
Der Gesetzgeber hat bereits erste Änderungen des Mietrechts umgesetzt, insbesondere zum Kündigungsrecht des Vermieters bei Zahlungsverzug, der im Zusammenhang mit der Corona-Krise steht. Viele rechtliche Probleme sind aber noch ungelöst.
Die Corona-Pandemie zeigt auch, dass jedenfalls bei neuen Vertragsabschlüssen solche Themen möglichst explizit geregelt werden sollten.