Familienrecht

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Das Familienrecht beschäftigt sich als Teilgebiet des Zivilrechts mit den Rechtsverhältnissen, die Personen durch eine Ehe oder Lebenspartnerschaft, aufgrund einer Familie oder eines Verwandtschaftsverhältnisses verbindet. Darüber hinaus regelt es gesetzliche Vertretungs-verhältnisse wie Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung.

Häufig geht es um:

  • die Begründung und Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • den Versorgungsausgleich
  • den Zugewinnausgleich
  • den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt sowie familienrechtlichen Ausgleichs-anspruch
  • die Hausratsteilung
  • die Zuweisung der Ehewohnung
  • das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
  • den Kindesunterhalt
  • aber auch z.B. um Gewaltschutz, das Adoptions- und Erbrecht.

Das Familienrecht berührt oftmals die psychische und wirtschaftliche Existenz der Beteiligten. Etwaig gemachte Fehler lassen sich oftmals nicht mehr korrigieren und haben dann weitreichende Folgen. Zudem ist jeder Fall anders. Es verbieten sich zumeist schematische Lösungen. Deshalb ist hier eine anwaltliche Beratung und Vertretung besonders wichtig.

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