Journalisten haben keinen Anspruch auf Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste. Das gilt auch, wenn diese nicht beim BND oder dem BfV liegen, sondern sich beim Bundeskanzleramt als Fachaufsichtsbehörde befinden.

Journalisten haben keinen Anspruch auf Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste. Das gilt auch, wenn diese nicht beim BND oder dem BfV liegen, sondern sich beim Bundeskanzleramt als Fachaufsichtsbehörde befinden.