BVerwG zu BND-Unterlagen: Auch beim Kanzleramt keine Einsicht für Journalisten

Startseite » Verwaltungsrecht » BVerwG zu BND-Unterlagen: Auch beim Kanzleramt keine Einsicht für Journalisten

Journalisten haben keinen Anspruch auf Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste. Das gilt auch, wenn diese nicht beim BND oder dem BfV liegen, sondern sich beim Bundeskanzleramt als Fachaufsichtsbehörde befinden.