OVG Berlin zu Auskunftsanspruch der Presse: Bundespräsident muss nicht über Bedenken informieren

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Bundespräsident Joachim Gauck muss Medien nicht über Bedenken bei der Prüfung von Gesetzen informieren. Das entschied das OVG Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren.

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