Betreiber einer medizinischen Einrichtung, die Patienten einen Fahrdienst zur Verfügung stellen, benötigen hierfür eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Das entschie das OVG in Weimar.

Betreiber einer medizinischen Einrichtung, die Patienten einen Fahrdienst zur Verfügung stellen, benötigen hierfür eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Das entschie das OVG in Weimar.