Eine Frau aus Köln muss wohl oder übel „Am Lusthaus“ wohnen. Das VG Köln wies ihre Klage gegen die Straßenbenennung ab. Sie befürchtet, ihre Anschrift könnte in einen anstößigen Zusammenhang gebracht werden.

Eine Frau aus Köln muss wohl oder übel „Am Lusthaus“ wohnen. Das VG Köln wies ihre Klage gegen die Straßenbenennung ab. Sie befürchtet, ihre Anschrift könnte in einen anstößigen Zusammenhang gebracht werden.