Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

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Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse gehört zum Bereich des Hochschulrechts und ist leider oft mit einer langen Wartezeit verbunden.

Die einzelnen Rechtsgrundlagen

Abhängig von dem Herkunftsland und dem Zweck der Anerkennung existieren verschiedene Rechtsgrundlagen. Innerhalb der europäischen Staaten ist das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der Europäischen Region vom 11.04.1997, die sogenannte Lissabon-Konvention, anwendbar. Darüber hinaus können im Hinblick auf andere Herkunftsländer das Europäische Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten vom 06.11.1990, die Europäische Konvention über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen vom 14.12.1959, die Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten vom 15.12.1956 und die Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11.12.1953 relevant sein.

Lange Wartezeiten in der Praxis

In der Praxis kommt es bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse oft zu sehr langen Wartezeiten. Zuständig für die Anerkennung sind grundsätzlich die Hochschulen des jeweiligen Landes. Geht es allerdings um die Anerkennung in Bezug auf Studiengänge, die mit einem Staatsexamen beendet werden, so sind die staatlichen Prüfungsämter zuständig. Häufig wenden die Hochschulen oder Prüfungsämter sich an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Hier bitten sie um eine Bewertung der ausländischen Bildungsnachweise. Dadurch kommt es oft zu einer sehr langen Bearbeitungszeit, in der die Behörde nicht über den Antrag entscheidet.

Aktuell verweist die zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse auf ihrer Homepage selbst auf verlängerte Wartezeiten bei der Bearbeitung von Zeugnisbewertungen (https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung/verzoegerungen.html).

Die Studenten können ihr Studium in dieser Zeit noch nicht aufnehmen und müssen lange warten.

Wir helfen und beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen rund um die Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse:

Warten Sie schon lange auf Ihre Anerkennung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter und wenden uns an die entsprechenden Behörden, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Haben Sie Ihren Bescheid schon bekommen und beinhaltet dieser eine (teilweise) Ablehnung?

Auch in diesem Fall können wir für Sie aktiv werden und prüfen, ob die (teilweise) Ablehnung Ihres Antrages rechtmäßig ist. Hier beraten wir Sie auch zu Ihren Rechtsschutzmöglichkeiten im Falle einer unrechtmäßigen Ablehnung.

So erreichen Sie uns:

Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren gerne ein Erstberatungsgespräch mit Ihnen. Bei uns sind kostenlose Parkmöglichkeiten vorhanden.

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