Hochschulrecht

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Unter dem Hochschulrecht versteht man alle Normen, die das Hochschulwesen regeln bzw. betreffen. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Regelungen aus dem Bereich des Bildungsrechts, welche dem besonderen Verwaltungsrechts und damit dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. Die wesentlichen Grundlagen finden sich im Hochschulrahmengesetz (HRG). Das HRG regelt unter anderem die grundsätzlichen Aufgaben der Hochschulen sowie die Zulassungen zum Studium. Aber es enthält auch Vorgaben zur Anpassung des Landesrechts.

Hochschulrecht

Darüber hinaus kommen im Hochschulrecht eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen zur Anwendung. Zu nennen sind hier vor allem die jeweiligen Landeshochschulgesetze der einzelnen Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen gilt das Gesetz über die Hochschulen in NRW (HG NRW). Die Landesgesetze enthalten Regelungen zur Personalstruktur und inneren Organisation der Hochschule, zur Mitbestimmung der einzelnen Mitgliedergruppen sowie zur Ordnung von Forschung, Lehre und Studium einschließlich der Hochschulzulassung und der Studienabschlüsse.

Im Bereich des Hochschulrechts stellen sich oft Probleme, wenn der gewünschte Studienplatz nicht bekommen wurde, wenn Studenten oder Studentinnen gegen ihren Willen durch die Hochschule exmatrikuliert wurden oder wenn Prüfungen nicht bestanden wurden.

Prüfungsrecht

Auch der besondere Bereich des Prüfungsrechts ist ein Teil des Hochschulrechts. Ebenso stellen die Fragen des Zugangs zum Studium, der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie der Promotion und Exmatrikulation einen Teil des Hochschulrechts dar.

Für Laien stellen die im Hochschulrecht bestehenden Normen oft eine unübersichtliche Anzahl von komplexen gesetzlichen Regelungen dar. Bei dem Auffinden der einschlägigen Gesetze und deren Anwendung stehen wir Ihnen gerne und kompetent beratend zur Seite.

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse existieren abhängig von dem Herkunftsland und dem Zweck der Anerkennung verschiedene Rechtsgrundlagen. Innerhalb der europäischen Staaten ist das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der Europäischen Region vom 11.04.1997, die sogenannte Lissabon-Konvention, anwendbar. Für andere Herkunftsländer gelten im Einzelfall andere Rechtsabkommen gelten.

Studenten, die sich in Deutschland Ihre im Ausland geleisteten Studieninhalte anerkennen lassen wollen, müssen oft sehr lange auf ihre Anerkennung warten. Wir helfen Ihnen gerne weiter und wenden uns an die entsprechenden Behörden, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Wir helfen und beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen des Hochschulrechts:

  • Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage im Einzelfall
  • Widerspruch und gegebenenfalls Klage gegen eine Exmatrikulation durch die Hochschule
  • Beratung über die Möglichkeiten bei einer Prüfungsanfechtung
  • Kontaktaufnahme mit Hochschulen, Prüfungsämtern und der Zentralstelle für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (ZAB) um die Anerkennung zu beschleunigen

Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren gerne ein Erstberatungsgespräch mit Ihnen. Bei uns sind kostenlose Parkmöglichkeiten vorhanden.

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