Ein verurteilter Rechtstextremer darf den juristischen Vorbereitungsdienst nicht antreten, weil er dessen unwürdig ist. So entschied es das VG Minden im Hauptsacheverfahren um einen Diplom-Juristen, der Mitglied der Partei „Die Rechte“ ist.

Ein verurteilter Rechtstextremer darf den juristischen Vorbereitungsdienst nicht antreten, weil er dessen unwürdig ist. So entschied es das VG Minden im Hauptsacheverfahren um einen Diplom-Juristen, der Mitglied der Partei „Die Rechte“ ist.