Eine Behörde, die Menschen mit Menière-Krankheit die Fahrerlaubnis entzieht oder verweigert, handelt rechtens, wenn der Entscheidung ein entsprechendes Gutachten zugrunde liegt, urteilte das VG Göttingen.

Eine Behörde, die Menschen mit Menière-Krankheit die Fahrerlaubnis entzieht oder verweigert, handelt rechtens, wenn der Entscheidung ein entsprechendes Gutachten zugrunde liegt, urteilte das VG Göttingen.