Architektenrecht

Das Architektenrecht, häufig auch gemeinsam mit dem privaten Baurecht als Begriffspaar Bau- und Architektenrecht bezeichnet, umfasst neben berufs-, versicherungs-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Normen insbesondere das Recht der Architektenhaftung sowie rechtliche Vorgaben zum Architektenhonorar.

Beide Gebiete sind außerordentlich komplex.

Architektenhaftung

Das Haftungsrecht ist von einer sehr auftraggeberfreundlichen Rechtsprechung geprägt, nicht zuletzt mit Rücksicht auf die zumeist bestehende Haftpflichtversicherung des Architekten.

Architektenrecht

Gerade der den Bau überwachende Architekt hat in vielen Fällen für nicht erkannte Ausführungsfehler des beteiligten Bauunternehmens einzustehen, ohne sich dabei gegenüber dem Auftraggeber auf die Fehler des Unternehmens berufen zu dürfen.

Architektenhonorar

Im Zusammenhang mit dem Architektenhonorar gibt der Gesetzgeber den Vertragsparteien strenge Regeln vor, die bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen sind. Mit der im Jahre 2013 völlig neu gefassten und 2021 aufgrund der EuGH-Rechtsprechung umfassend reformierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden zahlreiche Honorartatbestände neu definiert.

Seit der Entscheidung des EuGH zur Unzulässigkeit der Mindestsatzunter- und der Höchstsatzüberschreitung war die Unsicherheit im Bereich der Vertragsgestaltung und -abwicklung im Zusammenhang mit dem Architektenhonorar größer den je. Durch die Novellierung der HOAI sind zwar nunmehr europarechtskonforme Vorgaben für die Honorargestaltung vorhanden. Dennoch gibt es erheblich mehr rechtliche Fallstricke, die bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind.

Unsere Leistungen an Sie

Wir erstellen für unsere Mandanten, Auftragnehmer wie Auftraggeber, maßgeschneiderte Architektenverträge unter Berücksichtigung der veränderten Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung.

Sollte es erforderlich werden, setzen wir auch vertragliche Ansprüche durch oder wehren Inanspruchnahmen im Bereich der Architektenhaftung ab.

Hierbei liegt unser Fokus auf der Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung. Sollte dies scheitern, vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht.

Wir sind Ihre Spezialisten für Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht gehört aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung zu unseren Kernkompetenzen. Wir verfügen in diesen Bereichen deshalb über eine große Expertise. Hierdurch können wir die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert vertreten. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche des Miet-, Bau- und Steuerrechts. Somit bieten wir in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Architekten relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.

Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren gerne ein Erstberatungsgespräch mit Ihnen. Bei uns sind kostenlose Parkmöglichkeiten vorhanden.

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