Bau- und Immobilienrecht

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Wir betreuen unsere Mandanten zu allen Fragen und Problemen im Bau- und Immobilienrecht.

Privates Baurecht

Im privaten Baurecht und im Architektenrecht betrifft dies unter anderem alle Bereiche des Werkvertragsrechts. Hier vertreten wir Bauherren, Bauunternehmen, Handwerker sowie Architekten und Ingenieure. Ein besonderer Schwerpunkt bildet hierbei das Bauträgerrecht. Hier werden wir in der Regel bereits bei der Prüfung und dem Aushandeln von notariellen Verträgen tätig. Wir vertreten sowohl Erwerber als auch Bauträger bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.

In der Rechtsmaterie privates Baurecht sind nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertragsrecht, sondern insbesondere die Reglungen der VOB/B, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Vergaberecht zu beachten. Einen besonders hohen Stellenwert in der Praxis haben die Verträge zwischen den am Bau Beteiligten, beispielsweise Bauträgerverträge. Diese sind meist besonders problemträchtig. Leicht haben schlecht oder fehlerhaft gestaltete Verträge weitreichende negative und damit kostenträchtige Konsequenzen für die benachteiligte Partei. Deshalb ist eine interessengerechte und fehlerfreie Gestaltung von besonderem Interesse.

Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht vertreten wir Bauherren und Vorhabenträger in allen Bereichen des Verwaltungsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit der Realisierung von Bauvorhaben und dem Erwirken von Baugenehmigungen. Ebenso unterstützen wir aber auch Anwohner dabei, eine rechtswidriger Baugenehmigung anzufechten, die dem Grundstücksnachbarn erteilt wurden.

Öffentliches Baurecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts. Es regelt nämlich die Rechtsverhältnisse zwischen dem Bürger oder einem Unternehmen auf der einen und dem Staat auf der anderen Seite. Der Staat tritt in diesem Zusammenhang zumeist in Form der Gemeinde als Bauaufsichtsbehörde oder einer anderen Kommunal- oder Landesbehörde (z.B. Naturschutzbehörde) auf. In gesetzlich geregelten Einzelfällen sind jedoch auch Rechtsbeziehungen unterschiedlicher Hoheitsträger erfasst, beispielsweise zwischen der kreiszugehörigen Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde.

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht erstellen und prüfen wir Kaufverträge über Grundstücke mit Bestandsimmobilien. Auch hier setzen wir vertragliche Ansprüche der Parteien durch, beispielsweise dann, wenn sich nach dem Erwerb der Immobilie herausstellt, dass diese mangelhaft ist und der Verkäufer hierüber täuscht.

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