VG Augsburg hält Untersagungsverfügung für unzulässig: AfD darf Rathaus für Empfang nutzen

Startseite » Verwaltungsrecht » VG Augsburg hält Untersagungsverfügung für unzulässig: AfD darf Rathaus für Empfang nutzen

Die AfD darf die obere Etage des Augsburger Rathauses für ihren Empfang am Freitagabend nutzen. Den Widerruf der Nutzungserlaubnis erklärte das VG für rechtswidrig. Der Bürgermeister erklärte dennoch: „Frau Petry ist und bleibt in Augsburg unerwünscht“.

Powered by WPeMatico