Geht das : Wohnung kaufen und wegen Eigenbedarf kündigen ?
Der BGH hat keine Bedenken ( Urt. v. 11.12.2019, VIII ZR 144/19 ) : Man darf die Wohnung kaufen und dann das Mietverhältnis wegen des eigenen Nutzungswunsches kündigen ( Art. 14 GG, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ). Es ist vernünftig und nachvollziehbar, dass man als Eigentümer und Vermieter „Herr seiner eigenen vier Wände“ sein möchte. Unerheblich ist, dass der Vermieter auch nebenan wohnen könnte, weil ihm dort weitere Einheiten gehören. Denn auch bei Vorhandensein von weiteren nutzbaren Einheiten hat das Gericht den konkreten Nutzungswunsch des Eigentümers zu respektieren. Das Gericht ist nicht berechtigt, die eigenen Vorstellungen von einem angemessenen Wohnen an die Stelle der Entscheidung des Eigentümers zu setzen. Es ist deshalb nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter – trotz vorhandener anderer Einheiten – sich für das streitgegenständliche Objekt entscheidet und dies sachdienlich begründet.
RA Koch
01.05.2020Über den Autor
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„Steuervorteile im Rahmen der Unternehmensnachfolge Mitarbeiterbeteiligungen über Aktienoptionsprogramme“
„Mitarbeiterbeteiligung an der GmbH“
„Hinweispflichten auf Rechnungen“
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