Das Mietrecht unterteilt sich im Wesentlichen in zwei Bereiche: das Gewerbemietrecht und das Wohnungsmietrecht.
Im gewerblichen Mietrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf dem Erstellen und Aushandeln von rechtssicheren Mietverträgen.
Im Wohnungsmietrecht, in dem den Parteien bei der Vertragsgestaltung vom Gesetzgeber recht enge Grenzen vorgegeben sind, werden wir vor allem während laufender Mietverhältnisse und im Rahmen deren Beendigung eingeschaltet.
In beiden Teilbereichen wird die tägliche Praxis stark vom Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dominiert, da häufig Vertragsklauseln im Streit stehen, die einer strengen gesetzlichen Wirksamkeitskontrolle unterliegen.
Besonderheiten treten auch auf, wenn Genossenschaften Wohnraum überlassen.
Bei der Anbahnungen von Mietverhältnissen sind häufig Makler beteiligt, die durch den Abschluss des Hauptvertrages Provisionsansprüche verdienen.
Wir beraten unsere Mandanten im Zusammenhang unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben bei der Durchsetzung und der Abwehr solcher Ansprüche.