Autokreditverträge der Audi Bank jetzt widerrufen und profitieren

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Viele Verbraucher, die ihren neuen Audi bei der unternehmenseigenen Audi Bank  finanzieren, haben nun die Chance auf eine lukrative Rückabwicklung sowohl des Darlehens- als auch des Kaufvertrags. Der Verbraucher kann hierbei durch hohe Rückerstattungen profitieren.

Widerrufsbelehrungen der Audi Bank sind rechtswidrig

Ähnlich wie bei einem Immobilienkreditvertrag gilt auch bei einem Kreditvertrag zur Finanzierung eines PKW das gesetzliche Widerrufsrecht. Dementsprechend muss die Bank den Verbraucher bei Vertragsschluss ordnungsgemäß und umfassend hierüber belehren. Nun stellt sich jedoch heraus, dass die Audi Bank die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllte: Nicht nur, dass die Widerrufsbelehrungen inhaltlich unvollständig, widersprüchlich und damit fehlerhaft sind. Darüber hinaus wurden den meisten Verbraucher auch relevante Vertragsunterlagen nicht ausgehändigt.

Grundsätzlich steht dem Verbraucher nur ein auf 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wurde der Darlehensnehmer aber bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt, so beginnt die Frist nicht zu laufen. Vorausgesetzt der Darlehensvertrag wurde nach dem 10.06.2010 abgeschlossen, können viele Audi-Kunden auch jetzt noch den Darlehensvertrag widerrufen. Da dieser mit dem Kaufvertrag juristisch verknüpft ist, wird dadurch auch der Kaufvertrag beendet. Beide Verträge werden dann rückabgewickelt.

Lukrative Rückabwicklung

Die Rückabwicklung ist für den Verbraucher äußerst lukrativ. So sind im Einzelfall Rückzahlungen in vier- bis fünfstelliger Höhe möglich:

Der Verbraucher muss zwar den PKW zurückgeben. Dafür erhält er aber alle Raten sowie die Anzahlung zurück. Hinzu kommt, dass bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurde, der Anspruch der Audi Bank auf Wert- bzw. Nutzungsersatz entfällt. Das führt dazu, dass der Darlehensnehmer für die Nutzung des Autos lediglich die Zinsen zahlen muss.  Nicht umsonst wird in diesem Zusammenhang der Begriff „Widerrufsjoker“ verwand.

Aufgrund dessen ist eine Rückforderungswelle zu erwarten, wie sie auch schon bei den Darlehenswiderrufen oder der Rückforderungen von Gebühren bei Bauspardarlehen vorliegt.

Profitieren auch Sie!

Gerne beraten wir Sie, ob auch in Ihrem Fall ein Widerrufsrecht besteht. Sie erreichen uns hier.