Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das in das private und das öffentliche Baurecht untergliedert ist.

Privates Baurecht

Im privaten Baurecht werden die Vertragsverhältnisse der Baubeteiligten geregelt.

Hierzu zählen insbesondere Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn sowie den von diesem eingeschalteten Bau- und Handwerksunternehmen. Erfasst sind aber auch alle rechtlichen Beziehungen zu den an der Planung und Bauüberwachung beteiligten Projektentwickler, Architekten und Fachplanern.

Ebenfalls relevant kann das Baurecht im Verhältnis zwischen dem Erwerber/Käufer und einem Bauträger sein.

Öffentliches Baurecht

Im Gegensatz dazu umfasst das öffentliche Baurecht die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen der baulichen Nutzung des Bodens regeln. Dies meint insbesondere die Errichtung, die Beseitigung, die Veränderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen.

Das öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts. Es regelt also die Rechtsverhältnisse zwischen dem Bürger oder einem Unternehmen auf der einen und dem Staat auf der anderen Seite, der in diesem Zusammenhang zumeist in Form der Gemeinde als Bauaufsichts- bzw. Baugenehmigungsbehörde oder einer anderen Kommunal- oder Landesbehörde (z.B. Naturschutzbehörde) auftritt. In gesetzlich geregelten Einzelfällen sind zudem Rechtsbeziehungen unterschiedlicher Hoheitsträger erfasst, beispielsweise zwischen der kreiszugehörigen Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde.

Baurecht – eine Materie mit hoher Praxisrelevanz

In der Praxis sind meistens – vor allem für den Bauherrn – beide Rechtsgebiete relevant. Bevor das Bauvorhaben nämlich durchgeführt werden darf und das private Baurecht zur Anwendung gelangt, ist es nämlich zunächst erforderlich, sich mit den Vorgaben des öffentlichen Baurechts zu befassen und ggf. eine Baugenehmigung zu erwirken. Nur so können böse Überraschungen während der Bauausführung oder nach der Baufertigstellung vermieden werden, beispielsweise in Form eines Baustopps oder einer Abrissverfügung.

Unsere Leistungen für Sie

Da die Rechtsanwälte und Fachanwälte unserer Kanzlei eine hohe Expertise in beiden Rechtsgebieten haben, ist es uns möglich, Sie interessengerecht aus einer Hand und damit effizient und ökonomisch in allen Phasen der Planung und Realisierung zu beraten und zu unterstützen. Unser Beratungsspektrum umfasst hierbei beispielsweise die Prüfung der Realisierbarkeit des Bauvorhabens in öffentlich-rechtlicher Hinsicht, die individuelle und interessenorientierte Gestaltung von Werkverträgen und die baubegleitende Rechtsberatung.

Im Streitfall unterstützen wir unsere Mandanten bei der außergerichtlichen Streitbeilegung gegenüber Privaten oder der öffentlichen Hand.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten, insbesondere im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Hierzu zählen auch die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren und die Interessenwahrnehmung vor Schiedsgerichten.

Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren gerne ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit Ihnen. Bei uns sind kostenlose Parkmöglichkeiten vorhanden.

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