Prüffelder der Finanzämter für 2016

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Die Oberfinanzdirektion NRW hat für das Kalenderjahr 2016 das zentrale Prüffeld der Finanzämter im Rahmen der Steuererklärungen bzw. Betriebsprüfungen gekannt gegeben. Im Jahr 2016 wird der Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g ESt besonders intensiv geprüft werden.

Neben dem zentralen Prüffeld der Oberfinanzdirektion legen auch die jeweiligen Finanzämter individuelle Prüfungsschwerpunkte fest.

Im Folgenden die Prüfungsschwerpunkte der einzelnen Finanzämter bzw. der einzelnen Einkommens- und Steuerarten.

Finanzamt Bergheim

Bergheim: Finanzamt hat einen noch nicht bekannten Prüfbereich festgelegt

Finanzamt Bergisch Gladbach

Bergisch Gladbach: Einkommensteuer – Gewinneinkünfte § 17 EStG Anteilsveräußerung

Bergisch Gladbach: Einkommensteuer – Tarifvorschriften § 34a EStG Thesaurierungsbesteuerung

Bergisch Gladbach: Einkommensteuer – Sonderausgaben Altersvorsorgeaufwendungen/sonstige Vorsorgeaufwendungen

Finanzamt Bonn

Bonn Innenstadt: Einkommensteuer – Überschusseinkünfte § 19 EStG Reisekosten

Bonn Innenstadt: Einkommensteuer – Gewinneinkünfte § 17 EStG Anteilsveräußerung

Bonn Außenstadt: Einkommensteuer – Überschusseinkünfte § 21 EStG Erstmalige Vermietung

Bonn Außenstadt: Einkommensteuer – Gewinneinkünfte § 17 EStG Anteilsveräußerung

Finanzamt Brühl

Brühl: Einkommensteuer – Überschusseinkünfte § 21 EStG Erstmalige Vermietung

Finanzamt Düren

Düren: Körperschaftsteuer – Verlustabzug gem. § 8c KStG

Düren: Einkommensteuer – Überschusseinkünfte § 21 EStG Erstmalige Vermietung

Düren: Einkommensteuer – Sonderausgaben Altersvorsorgeaufwendungen/sonstige Vorsorgeaufwendungen

Finanzamt Köln

Köln-Altstadt: Einkommensteuer – Gewinneinkünfte § 17 EStG Anteilsveräußerung

Köln-Mitte: Finanzamt hat einen noch nicht bekannten Prüfbereich festgelegt

Köln Porz: Finanzamt hat einen noch nicht bekannten Prüfbereich festgelegt

Köln-Nord Einkommensteuer – Sonderausgaben Altersvorsorgeaufwendungen/sonstige Vorsorgeaufwendungen

Köln-Ost:Einkommensteuer – Überschusseinkünfte § 21 EStG Erstmalige Vermietung

Köln-Ost: Körperschaftsteuer – Verlustabzug gem. § 8c KStG

Köln-Süd: Einkommensteuer – Gewinneinkünfte §§ 15/18 EStG E-Bilanz

Köln-Süd: Einkommensteuer – Überschusseinkünfte § 21 EStG Erstmalige Vermietung

Köln-Süd: Einkommensteuer – Gewinneinkünfte § 17 EStG Anteilsveräußerung

Köln-West: Einkommensteuer – Gewinneinkünfte § 17 EStG Anteilsveräußerung

Köln West: Körperschaftsteuer – Verlustabzug gem. § 8c KStG

Köln-West: Einkommensteuer – Überschusseinkünfte § 21 EStG Erstmalige Vermietung

Finanzamt Leverkusen

Leverkusen: Einkommensteuer – Überschusseinkünfte § 21 EStG Erstmalige Vermietung

Finanzamt Siegburg

Siegburg: Einkommensteuer – Überschusseinkünfte § 21 EStG Erstmalige Vermietung und Vermögensübertragung

Siegburg: Einkommensteuer – Gewinneinkünfte § 17 EStG Anteilsveräußerung

Siegburg: Einkommensteuer – Überschusseinkünfte § 19 EStG Reisekosten

Finanzamt Wipperfürth

Wipperfürth: Einkommensteuer – Sonderausgaben Altersvorsorgeaufwendungen/sonstige Vorsorgeaufwendungen Wipperfürth Einkommensteuer – Gewinneinkünfte § 17 EStG Anteilsveräußerung

Wipperfürth: Einkommensteuer – Gewinneinkünfte §§ 15/18 EStG Liebhaberei

Tipps

Beachten Sie die Prüffelder bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen

Für den Fall, dass eine Betriebsprüfung angekündigt wird, sollten Sie die im Zusammenhang mit den Prüffeldern notwendigen Unterlagen zusammenstellen und auf mögliche Risiken prüfen