Wärmepumpen – klimapolitisch gewollt, rechtlich oft problematisch

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Wärmepumpen erfreuen sich nicht erst seit dem massiven Preisanstieg für fossile Brennstoffe einer wachsenden Beliebtheit. Seit Jahren nimmt ihre Zahl stetig zu. Denn meistens sind sie eine Grundvoraussetzung dafür, vom Staat attraktive Fördermittel für den Hausbau oder eine Sanierung zu erhalten.

Ökologisch sinnvoll

Tatsächlich könnte der Verbrauch fossiler Energieträger wohl reduziert werden, wenn weniger Öl- und Gasheizungen verbaut und stattdessen Wärmepumpen errichtet würden. Vor allem in Neubaugebieten sieht man sie deshalb häufig.

Am meisten werden die sogenannten Luft-Wärmepumpen verbaut. Technisch bedingt benötigen Heizungsanlagen mit Luft-Wärmepumpe ein Bauteil außerhalb des Gebäudes, in dem sich unter anderem ein Verdampfer, ein Kompressor und ein Verflüssiger befinden.

Es ist nachvollziehbar, dass durch den Betrieb dieses Außenteils der Luft-Wärmepumpe nicht unerhebliche Geräuschemissionen erzeugt werden.

Probleme drohen

Nicht nur fühlen sich häufig die Nachbarn durch die Geräuschimmissionen gestört. Auch kann dies zu nicht unerheblichen rechtlichen Problemen führen.

Die Rechtsprechung geht nämlich davon aus, dass die Außenteile von Luft-Wärmepumpen unter bestimmten Voraussetzungen Abstandsflächen auslösen und somit einen Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze einhalten müssen.

Wird dieser Grenzabstand unterschritten, hat der betroffene Nachbar häufig einen Anspruch darauf, dass das Außenteil der Luft-Wärmepumpe aus dem Grenzbereich beseitigt wird. Dieser könnte sogar gerichtlich durchgesetzt werden, falls die Bauaufsichtsbehörde nicht einschreitet.

Nunmehr wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in seinem Beschluss vom 10.08.2022, Az.: 7 B 572/22, auf weitere Voraussetzungen hin. Demnach muss das Außenteil einer Luft-Wärmepumpe aus immissionsschutzrechtlichen Gründen je nach Stärke der Geräuschemission sogar noch größere Abstände einhalten.

Denn die Rechtsprechung hält es für erforderlich, die Interessen der Nachbarn vor Geräuschimmissionen zu schützen.

Das mag es erschweren, auf einem kleinen Grundstück eine Luft-Wärmepumpe zu errichten. Letztlich muss dies aber der Gesetzgeber lösen. Die Bauaufsichtsbehörden müssen die heutige Rechtslage berücksichtigen.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie auf Ihrem Grundstück eine Luft-Wärmepumpe errichten dürfen, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Auch sind wir Ihnen gerne behilflich, falls Sie durch die Immissionen einer solchen auf dem Nachbargrundstück beeinträchtigt werden.