Rückzahlung von Darlehensgebühren an Unternehmen
Bereits vor drei Jahren entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Banken Darlehensgebühren in Milliardenhöhe an Verbraucher zurückzahlen müsse. Der BGH kam nämlich zu dem Ergebnis, dass die Darlehensgebühren rechtswidrig sind. Von Gesetzes wegen sei es den Banken nämlich nur gestattet, Zinsen für das zur Verfügung gestellte Darlehen zu verlangen.
Nun hat der BGH diese Rechtsprechung auch auf Unternehmen ausgeweitet. Gleich in zwei Entscheidungen musste sich das Gericht mit dieser Fragestellung befassen. Denn nicht nur in Darlehensverträgen mit Verbrauchern, sondern auch mit Unternehmen ließen sich die Banken ihre Dienstleistung durch Gebühren teuer bezahlen. Damit ist nun Schluss. In zwei Urteilen vom 04.07.2017, XI ZR 562/15 und 233/16, entschied der BGH, dass diese Praxis auch gegenüber Unternehmen rechtswidrig ist.
Folgen für die Praxis:
Aufgrund dieser Rechtsprechung des BGH wird eine Rückforderungswelle zu erwarten sein, wie sie auch schon bei den Darlehenswiderrufen oder Rückforderungen von Gebühren bei Bauspardarlehen vorliegt. Aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel können die Unternehmen nämlich die gezahlten Darlehensgebühren zurückfordern. Dies dürfte sich häufig lohnen. Denn allein in den beiden Fällen, über die der BGH entschied, betrugen die Gebühren schon mehr als € 43.500,00 in der Summe. Zu beachten ist jedoch die Verjährungsfrist von drei Jahren.
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31.08.2017
Stefan Lamers
Rechtsanwalt Stefan Lamers ist auf das öffentliche Baurecht und das Denkmalschutzrecht sowie das private Bau- und Architektenrecht und das Maklerrecht spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen Expertise berät er nicht nur Privatleute und Unternehmen, sondern auch Städte und Gemeinden.



Über den Autor
Rechtsanwalt Stefan Lamers ist auf das öffentliche Baurecht und das Denkmalschutzrecht sowie das private Bau- und Architektenrecht und das Maklerrecht spezialisiert. Aufgrund seiner langjährigen Expertise berät er nicht nur Privatleute und Unternehmen, sondern auch Städte und Gemeinden.
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