Abstandsverstoß Anwalt

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Wird Ihnen in einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorgeworfen, einen zu geringen Abstand zu dem vor Ihnen fahrenden Pkw eingehalten zu haben?

Unsere Kölner Anwälte unterstützen Sie bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden aufgrund von fehlenden Abständen zum vorausfahrenden Fahrzeug. Bei zu geringem Abstand drohen neben einem Bußgeld  auch ein Fahrverbot bzw. Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Im Bußgeldkatalog sind erhebliche Geldbußen, die Punkte und das Fahrverbot bei Abstandsverstößen aufgeführt.

Wenden Sie sich nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides unverzüglich an unsere Rechtsanwaltskanzlei in Köln, um eine optimale Verteidigung zu erhalten. So ist zu prüfen, ob das Messverfahren durch die Polizeibeamten richtig durchgeführt wurde. Auch stellt sich die Frage, ob die Beamten über eine qualifizierte Schulung für das Messgerät verfügten und dieses geeicht war. Ein weiterer Angriffspunkt liegt dann vor, wenn währende oder kurz vor der Messung ein anderer Pkw in Ihre Spur gewechselt hat.
Unsere Anwaltskanzlei informiert Sie über mögliche Verteidigungsmöglichkeiten und Strategien, insbesondere bei drohenden Fahrverboten.

Bereits jetzt raten wir Ihnen dringend alle schriftlichen und mündlichen Aussagen zu unterlassen, bevor unseren Anwälten Akteneinsicht gewährt wurde.

Lassen Sie sich durch unsere Kanzlei beraten.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (falls vorhanden) im Original oder in Kopie mit:

  • Anhörungsbogen
  • Bußgeldbescheid

Falls Sie rechtschutzversichert sind, bringen Sie uns bitte die Versicherungsnummer (oder eine Kopie der letzten Rechnung oder Police) mit.

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