keine Gewinnbeteiligung

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Ein PKW-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung bezweckte die Vollamortisation des Aufwands des Leasinggebers und baut somit nicht auf einer Restwertabrechnung auf. Das Verwertungsrisiko und die Verwertungschance liegen allein bei dem Leasinggeber. Dieser trägt bei der Rückgabe des Fahrzeugs in einem vertragsgemäßen Zustand das Risiko, dass er bei dessen Veräußerung die volle Amortisation des zum Erwerb des Fahrzeugs eingesetzten Kapitals einschließlich des kalkulierten Gewinns erzielt. Andererseits ist er nicht verpflichtet, den Leasingnehmer an einem durch Veräußerung des Fahrzeugs nach Vertragsablauf erzielten Gewinn zu beteiligen.

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