Der auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch genommene Scheinvater hat gegenüber der Kindesmutter einen Auskunftsanspruch auf Mitteilung des möglichen Erzeugers.

Der auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch genommene Scheinvater hat gegenüber der Kindesmutter einen Auskunftsanspruch auf Mitteilung des möglichen Erzeugers.