Ärztliche Zwangsmaßnahmen

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Die gerichtliche Genehmigung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung stellt einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar. Voraussetzung ist ein ernsthafter Überzeugungs-versuch, der mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks durch eine überzeugungsfähige und -bereite Person unternommen worden sein muss. Dies hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen.

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