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Abfindung und Direktversicherung

Steuern sparen durch Umwandlung der Abfindung in Direktversicherung Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind in der Regel als “außerordentliche Einkünfte” (§ 24, Nr. 1, 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG) steuerbegünstigt und unterliegen der sog. „Fünftelbesteuerung“. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Auswirkungen der Fünftelbesteuerung sowie weitere Steuerspartipps im……

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