Mietrecht

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Keine Mängelrechte des Mieters bei Kenntnis vom Mangel!

I. Hintergrund Weicht der tatsächliche Zustand der Mietsache von der vereinbarten Beschaffenheit ab, liegt ein Mangel vor, der eine Vielzahl von Mängelrechten des Mieters auslöst: Neben dem Recht zur Mietminderung, besteht insbesondere ein Anspruch auf Mangelbeseitigung und – so diese ausbleibt – das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Handelt es sich um anfängliche Mängel haftet der……

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Anlagen müssen dem Mietvertrag beigefügt werden!

I. Hintergrund Das im Gewerbemietrecht am meisten bemühte Thema ist die gesetzliche Schriftform. Diese gibt vor, dass alle wesentlichen Vertragsinhalte beurkundet werden. Hierzu zählen die Vertragsparteien, der Mietgegenstand, die Miethöhe, die Mietdauer sowie zahlreiche weitere, nicht nur unbedeutende Absprachen. Beachten die Vertragspartner dieses Erfordernis nicht, führt das zum Wegfall der vertraglichen Laufzeitbestimmung. Die Folge kann dramatisch sein:……

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Einstweilige Verfügung bei einer Gefahr der Doppelvermietung

I. Hintergrund Der Abschluss eines Mietvertrages schützt den Mieter nicht davor, dass der Vermieter zugleich oder nachfolgend über dieselbe Mietsache einen weiteren Vertrag schließt. Erhält der andere Mieter dann den Besitz an den Räumlichkeiten, bleibt dem übergangenen Mieter nur noch ein Schadensersatzanspruch. II. Die Entscheidung des OLG Frankfurt Das OlG Frankfurt (Beschl. v. 21.02.2022 – 2 W……

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Übergang des Mietvertrages bei Eigentümerwechsel

I. Hintergrund Veräußert der vermietende Eigentümer das Grundstück, geht das Mietverhältnis kraft Gesetzes auf den Erwerber über (§ 566 BGB: „Kauf bricht nicht Miete“). Dieser wird neuer Vermieter des Mieters. Der Mieter muss sich somit nicht um den Bestand seines Vertrages sorgen, wenn sein Vertragspartner das Eigentum an der Immobilie auf einen Dritten überträgt. Diese mieterschützende Regelung……

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Immer wieder: Die Schriftform von Gewerbemietverträgen

I. Hintergrund Gewerbliche Mietverträge, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr vorsehen, müssen gem. § 550 BGB die Schriftform einhalten. Diese harmlos wirkende Vorgabe wird in der mietrechtlichen Praxis immer wieder missachtet. Die Folgen sind dramatisch: Der Mietvertrag ist zwar wirksam, jedoch führt die Nichtbeachtung der Form dazu, dass der Vertrag (nur) auf unbestimmte Zeit läuft.……

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Die Vermietung einer Wohnung über Airbnb und andere Portale stellt eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung dar

Der Beschluss des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 31.03.2021, Az.: 2 B 241/21, hat weitreichende Folgen für diejenigen Wohnungsvermieter, die ihre Wohnungen an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste/Monteure/Geschäftsreisende oder sonstige Dritte vermieten, beispielsweise über Airbnb oder vergleichbare Portale: Gemäß dem OVG NRW handelt es sich bei dieser baulichen Nutzung nämlich nicht um eine „allgemeine……

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Kündigungsgründe

Der Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß §§ 543 Abs. 1 Satz 1, 569 Abs. 2 BGB fristlos und ohne vorherige Abmahnung kündigen, wenn aufgrund einer polizeilichen Durchsuchung feststeht, dass der Sohn der Mieter von deren Wohnung aus mit Betäubungsmitteln handelt und dadurch die Nachbarschaft in Mitleidenschaft gezogen wird ( LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 11.07.2019, 2-11 S……

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Suizidgefahr schlägt Eigenbedarf

Hat der Vermieter das Wohnungsmietverhältnis wirksam wegen seines Eigenbedarfs gekündigt und diesen Eigenbedarf im Räumungsprozess zur Überzeugung des Gerichts bewiesen ( BGH, Urt. v. 11.12.2019, VIII ZR 144/19 ), kann der Mieter gleichwohl mit Erfolg die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn er Härtegründe darlegen und nachweisen kann. Eine „Härte“ kann in wirtschaftlichen, finanziellen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen……

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Geht das : Wohnung kaufen und wegen Eigenbedarf kündigen ?

Der BGH hat keine Bedenken ( Urt. v. 11.12.2019, VIII ZR 144/19 ) : Man darf die Wohnung kaufen und dann das Mietverhältnis wegen des eigenen Nutzungswunsches kündigen ( Art. 14 GG, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ). Es ist vernünftig und nachvollziehbar, dass man als Eigentümer und Vermieter „Herr seiner eigenen vier Wände“ sein……

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Muss der Mieter die Modernisierung des Hauses dulden ?

Der Vermieter kann seine Mieter nach § 555 d Abs. 1 BGB mit Erfolg auf Duldung des Austauschs von Fenstern und Balkontüren, Sanierung der Bäder, Erneuerung der Heizung, Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems an der Außenfassade sowie energetischen Dachsanierung verklagen, wenn er ihnen spätestens 3 Monate zuvor schriftlich die geplanten Maßnahmen hinreichend i.S.d. § 555 c BGB angekündigt hat.……

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