Familienrecht

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Neue Düsseldorfer Tabelle

Seit dem 01.01.2016 ist eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, d.h. wer Kindesunterhalt schuldet, sollte die Höhe des zukünftig von ihm zu zahlenden Betrages überprüfen. Denn es wurden einerseits das Kindergeld und andererseits der Mindestunterhalt leicht angehoben. Wenn Sie eine aktuelle Unterhaltsberechnung und ggfs. Abänderung des bisherigen Unterhaltstitels wünschen, stehen wir gerne zur Verfügung. RA Koch, Fachanwalt……

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