Polizei- und Ordnungsrecht

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Das Polizei- und Ordnungsrecht umfasst vielschichtige Situationen des täglichen Lebens, in denen Sie als Bürger oder Unternehmen mit Ordnungsbehörden konfrontiert werden können.

Sobald Sie als so genannter „Störer“ eingeordnet wurden, stehen den Behörden vielfältige gefahrenabwehrrechtliche Instrumentarien zur Verfügung, um Sie in Ihren Rechten einzuschränken.

Ob und in wie weit diese polizeilichen oder ordnungsbehördlichen Maßnahmen gerechtfertigt sind, klären wir für Sie mit einem verwaltungsrechtlich spezialisierten Rechtsanwaltsteam und beraten oder vertreten Sie vor Behörden oder in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

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