Verwaltungsrecht für Unternehmen

Unternehmen sind vielfältig auf behördliche Zulassungen, Genehmigungen, Erlaubnisse und Gestattungen angewiesen.

So benötigen Unternehmen Baugenehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach dem Baugesetzbuch oder der jeweiligen Landesbauordnung, naturschutzrechtliche Genehmigungen, wasserrechtliche Erlaubnisse, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, abfallrechtliche Planfeststellungen oder Genehmigungen für den Betrieb, die Änderung oder Stilllegung beispielsweise eines Fertigungsbetriebes oder einer Deponie.

Wir beraten Sie in diesen Zusammenhängen außergerichtlich und treten frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Verhandlung. Ebenso helfen wir bei der gerichtlichen Durchsetzung von Genehmigungserteilungen oder bei der Abwehr von ordnungsrechtlichen Maßnahmen, wie z.B. Stilllegungsverfügungen, Nutzungsuntersagungen oder dem Entzug von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen.

Für Unternehmer gleichsam bedeutend ist das Berufszulassungsrecht. So bedürfen Gewerbetreibende zum Tätigwerden einer Gewerbeerlaubnis, der Gastwirt einer Gaststättenerlaubnis, der Taxifahrer einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz, der Spediteur einer Güterkraftverkehrsgenehmigung, Ärzte oder Psychotherapeuten einer Approbation; der Handwerker, der in einem zulassungspflichtigen Handwerk tätig werden will, einer Eintragung in die Handwerksrolle und auch der Rechtsanwalt einer Zulassung seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Wo zwischen Bürger und Staat aber Streit um derartige Ansprüche auf Gestattung oder Genehmigung entsteht, ist wegen der großen Komplexität der Regelungen in aller Regel fachanwaltliche Hilfe durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht schon im Antragsverfahren sachgerecht. Diese – oft existentielle – Aufgabe vertrauen Mandanten Rechtsanwalt Gerd Fest als angehenden Fachanwalt für Verwaltungsrecht und dem fachübergreifenden Rechtsanwalts-Team der gssr an.

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