Gaststättenrecht

Das Gaststättenrecht ist ein besonderer Bereich des Gewerberechts und ist im Wesentlichen Gaststättengesetz geregelt. Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe entweder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft), sofern der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Einzelfragen des Gaststättenrechts wie z.B.

  • Erlangung einer Gaststättenkonzession / Gaststättenerlaubnis
  • Aufhebung, Untersagung und Entzug der Gaststättenerlaubnis
  • Behördliche Auflagen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen
  • Hygienevorschriften
  • baurechtliche Genehmigungen
  • Öffnungszeiten und gewerbeaufsichtsrechtlicher Aspekte
  • Abwehr von Schließungsverfügungen
  • Versagung der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
  • Beschäftigungsverbot
  • Zwangsgeld
  • Beherbergungsbetrieb
  • Kennzeichnungspflichten
  • Beschäftigungsverbote
  • Außengastronomie

Gerd Fest

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht + Verwaltungsrecht

Stefan Lamers

Rechtsanwalt

Sven Schützler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Jörg Garben

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anschrift
gssr Garben, Schlüter, Schützler & Reiss PartG mbB
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
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50672 Köln
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