Gaststättenrecht

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Das Gaststättenrecht ist ein besonderer Bereich des Gewerberechts und ist im Wesentlichen Gaststättengesetz geregelt. Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe entweder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft), sofern der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Einzelfragen des Gaststättenrechts wie z.B.

  • Erlangung einer Gaststättenkonzession / Gaststättenerlaubnis
  • Aufhebung, Untersagung und Entzug der Gaststättenerlaubnis
  • Behördliche Auflagen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen
  • Hygienevorschriften
  • baurechtliche Genehmigungen
  • Öffnungszeiten und gewerbeaufsichtsrechtlicher Aspekte
  • Abwehr von Schließungsverfügungen
  • Versagung der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
  • Beschäftigungsverbot
  • Zwangsgeld
  • Beherbergungsbetrieb
  • Kennzeichnungspflichten
  • Beschäftigungsverbote
  • Außengastronomie
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