Bildungsrecht

Unter dem Begriff Bildungsrecht verstehen wir eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Hierzu gehören alle Rechtsbereiche, die im Zusammenhang mit Bildung und damit auch dem Bildungsrecht stehen.

Kindergartenrecht

Angefangen bei den Kleinsten zählt zu dem Bildungsrecht das Kindergartenrecht. Im Bereich des Kindergartenrechts stellt sich oftmals die Frage nach einem Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Sie fragen sich vielleicht, ob Sie einen solchen Anspruch im Hinblick auf Ihre eigenen Kinder haben und wie Sie diesen durchsetzen können. Dabei kommen sowohl Widerspruch als auch Klage in Betracht. Die Praxiserfahrung zeigt, dass oftmals schon die Aufforderung durch anwaltliches Schreiben ausreicht, um zu dem erhofften Kindergartenplatz zu gelangen.

Im Kindergartenrecht kann es jedoch auch um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gehen. Gerade, wenn Sie einen Kita-Platz nicht erhalten haben, kommt ein solcher Anspruch in Betracht. Zum Beispiel, weil Sie deswegen Ihr Kind zu Hause betreuen müssen und nicht arbeiten können. Dann könnten Sie einen Anspruch auf Zahlung des entgangenen Lohns haben (vgl. zu den einzelnen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs: https://www.gssr.de/schadensersatzanspruch-von-eltern-bei-nichterhalt-eines-kindergartenplatzes-kita-platz/).

Wenn Sie selbst einen Kindergartenplatz in einer privaten Kita gefunden haben, weil Sie keinen Platz in einem Kindergarten erhalten haben, dann haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf Zahlung der Mehrkosten, die durch die Betreuung in der privaten Kita entstanden sind.

Schulrecht

Darüber hinaus ist das Schulrecht ein Teil des Bildungsrechts. Auch im Bereich des Schulrechts stellen sich Eltern viele Frage. Beispielsweise, ob sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid der Wunschschule, bei der sie ihr Kind angemeldet haben, wehren können. In Betracht kommen hier oft die Möglichkeiten Widerspruch und Klage einzulegen.

Aber auch Fragen im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrer kommen vor. Schülerinnen und Schüler sind Träger von Grundrechten und sie unterliegen der Schulpflicht. Bereits hier kann es zu Fragen kommen. Das Elternrecht unterliegt Schranken, welche im Einzelfall näher zu betrachten sind. Die Schule treffen generell Schutz- und Fürsorgepflichten.

Das Verhalten der Schülerinnen und Schüler kann Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. Letztere sind auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfbar, wobei wir Sie gerne unterstützen.

Ebenso sind Fragen der Nichtversetzung oder ein gewünschter Schulwechsel dem Bereich des Schulrechts zuzuordnen. Dabei stellt die Nichtversetzung einen Verwaltungsakt dar gegen den man sich in der Regel mit Widerspruch und Klage zur Wehr setzen kann.

Hochschulrecht

Im Hochschulrecht, das ebenfalls zum Bildungsrecht gehört, geht es häufig um die Frage, ob man den gewünschten Studienplatz mit juristischen Mitteln erhalten kann. Aber auch die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise stellt einen Teil des Hochschulrechts dar. Hier kommt es in der Praxis oft zu langen Wartezeiten. Zuständig für die Anerkennung sind meist die Hochschulen. Im Einzelfall können auch die staatlichen Prüfungsämter zuständig sein. Oft wird die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) um eine Bewertung der ausländischen Bildungsnachweise gebeten.

Prüfungsrecht

Schließlich ist auch das Prüfungsrecht als Teil des Bildungsrechts zu qualifizieren. In diesem Bereich geht es in der Regel um ein Vorgehen gegen eine Prüfung, sei es in Form der Prüfungsanfechtung oder in Form einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Prüfung.
In allen diesen Bereiche stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und großen Expertise zur Verfügung.

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