Markenrecht

Wollen Sie eine Marke anmelden, recherchieren oder wird Ihre Marke von einem Wettbewerber missbraucht oder angegriffen?

Markenanmeldung

Unsere Anwälte melden Ihre Marke (z.B. Wortmarke, Wortbildmarke, dreidimensionale Marke) bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für die Eintragung in das deutsche Markenregister an. Auch die Anmeldung Ihrer Gemeinschaftsmarke um einen Schutz in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu erreichen, bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante kann über uns erfolgen. Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie, wenn das DPMA im Rahmen des Markenanmeldungsverfahrens die Ansicht vertreten sollte, dass der Eintragung absolute Schutzhindernisse entgegenstehen, z.B. fehlende Unterscheidungskraft der Marke, freizuhaltende beschreibende Angaben, offensichtliche Irreführungsgefahr, etc.

Markenrecherche

Wir führen für Sie vor Anmeldung der Marken eine Recherche durch, um z.B. ältere Marken zu ermitteln. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass Inhaber einer älteren Marke den Inhaber der jüngeren Marke abmahnen, was mit entsprechenden Kosten verbunden sein kann.

Abwehr von Markenanmeldungen

Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie bzw. Ihr Unternehmen, wenn Dritte eine Marke eintragen, die mit Ihrer Marke kollidiert. Wir beantragen für Sie die Löschung von gegnerischen Marken, legen gegen Markenanmeldungen von Konkurrenten bei den zuständigen Ämtern Widerspruch ein oder treffen mit der Gegenseite Abgrenzungsvereinbarungen.
Unsere Anwaltskanzlei vertritt Sie bei Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt.

Markenrechtsverletzung

Wenn Ihre Markenrechte verletzt werden, erarbeiten unsere Anwälte Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen bzw. Klagen gegen den Verletzter Ihrer Markenrechte. Wenn notwendig entwerfen und vereinbaren wir mit der Gegenseite Abgrenzungsvereinbarungen bei Markenkollisionen.

 

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