Wettbewerbsrecht

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Wurden Sie von einem Konkurrenten abgemahnt und wird Ihnen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen?

Haben Sie eine einstweilige Verfügung erhalten?

1.) Abwehr von Abmahnungen / einstweiligen Verfügungen

Unsere Kanzlei in Köln unterstützt Sie bundesweit, auch kurzfristig, bei der Beratung im Bereich Wettbewerbsrecht. Unsere Anwälte prüfen die Vorwürfe und widersprechen der Abmahnung oder veranlassen Gegenabmahnungen.
Abwehr von Abmahnungen / einstweiligen Verfügungen

2.) Verfassen von Abmahnungen und Beantragung von einstweiligen Verfügungen

Ebenso berät und unterstützt unsere Anwaltskanzlei Sie auch, sollte ein Konkurrent Ihres Unternehmens unzulässige Werbung oder gezielte Behinderung nutzen, um sich Ihnen gegenüber einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Weiter helfen wir Ihnen bei unzumutbaren Belästigungen durch ungewollte Anrufe bzw. unerwünschte E-Mails bzw. Faxe oder Abwerbungsversuchen von Ihren Mitarbeitern. Weiter verfassen wir für Sie Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen und setzen Ihre Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren bzw. im Klageverfahren durch.

3.) Beratung im Vorfeld

Unsere Kanzlei berät Sie auch im Bereich des Werberechts und prüfen Ihre geplante Werbung bzw. Werbekampagnen und aber auch die Kampagnen Ihrer Mitbewerber. Ebenso überprüfen wir Ihren Internetauftritt.

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