Wettbewerbsverbot beim Unternehmenskauf

Beabsichtigen Sie ein Unternehmen zu kaufen? Dann müssen Sie als Unternehmenskäufer sicherstellen, dass der Inhaber des Unternehmens Ihnen nach dem Unternehmensverkauf nicht die Kunden oder Mitarbeiter abwirbt bzw. ein neues Konkurrenzunternehmen gründet. Dieses können Sie über die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes bzw. durch eine Kundenschutzklausel erreichen. Um den Verkäufer effektiv von einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot bzw. die Kundenschutzklausel abzuhalten, raten unsere Rechtsanwälte , eine Vertragsstrafe zu vereinbaren. Für den Fall, dass der Unternehmensverkäufer gegen seine Zusagen verstößt, ist eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Besondere Sorgfalt ist bei der Abfassung der Klausel auf den sachlichen und zeitlichen Umfang zu legen.
Der Bundesgerichthof hat am 20.01.2015, Aktenzeichen ZR II 369/13, entschieden, dass eine Kundenschutzklausel in einem Vertrag über den Kauf von GmbH Gesellschaftsanteilen, welche in zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß übersteigt, nichtig ist. Dabei vertrat das Gericht die Ansicht, dass das angemessene Maß in der Regel zwei Jahre beträgt.

Unsere Kölner Anwälte beraten Sie bei der Abfassung eines Wettbewerbsverbotes um Ihre Interessen zu schützen.

Jörg Garben

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sven Schützler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Bernhard C. Koch

Rechtsanwalt und Fachanwalt Miet-/ WEG-Recht + Familienrecht

Gerd Fest

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht + Verwaltungsrecht

Jochen Kunath

Dipl.-Kfm. (FH) und Steuerberater

Jochen Hoffmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt Miet-/ WEG-Recht + Bau-/Architektenrecht

Markus Karl Schlüter

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Christian Reiss

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Anschrift
gssr Garben, Schlüter, Schützler & Reiss PartG mbB
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
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Telefon: 0221 39924-0 Telefax: 0221 39924-10 info@gssr.de

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