Sie sind Gesellschafter einer GmbH und haben Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten als Gesellschafter oder geschäftsführender Gesellschafter? Sie haben eine Einladung zu einer Gesellschafterversammlung erhalten und haben Fragen zum Ablauf der Versammlung? Sie haben Vorlagen von Beschlüssen erhalten, die in der Gesellschafterversammlung zur Abstimmung gestellt werden sollen und haben hierzu Fragen?
Bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern kommt der Gesellschafterversammlung eine besondere Bedeutung zu. Es ist daher wichtig, die Gesellschafterversammlungen unter rechtlichen und auch taktischen Gesichtspunkten zu planen. Bereits bei dem Entwurf der Einladung zur Gesellschafterversammlung, den Tagesordnungspunkten und den Beschlussvorlagen ist daher Beratung sinnvoll. Wir unterstützten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen.
Sie wollen als Gesellschafter Ihrer Auskunftsansprüche nach § 51a GmbHG gegenüber der Gesellschaft bzw. gegenüber dem Geschäftsführer durchsetzen. Wir vertreten Sie in den einzelnen Phasen eines Gesellschafterstreits und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
Bei dem Vorliegen vom Wettbewerbsverstößen durch Gesellschafter prüfen wir die rechtlichen Folgen und und setzten die Einziehung von Geschäftsanteilen durch.
Sie wollen Ihren Geschäftsführer kündigen bzw. abberufen oder haben Fragen, welche Weisungen Sie als Gesellschafter dem Geschäftsführer der GmbH erteilen können?
Unsere Kölner Rechtsanwälte beraten Sie bei allen Fragen zu den Rechten und Pflichten des Geschäftsführer, Weisungsmöglichkeiten der Gesellschafter bzw. der Gesellschafterversammlung gegenüber dem Geschäftsführer. Wenn Sie Fragen zu dem Ablauf bzw. den Voraussetzung der Kündigung und Abberufung eines Geschäftsführers benötigen, sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.
Auch wenn Sie beabsichtigen Ihren Gesellschaftsvertrag zu überarbeiten oder einen Beirat bzw. Aufsichtsrat einzurichten, können unsere Rechtsanwälte Sie beraten und die notwendigen vertraglichen Änderungen aufsetzten.
Auch wenn die die Übergabe Ihrer GmbH Anteile im Wege einer Nachfolgeregelung planen oder den Verkauf Ihrer Anteile beabsichtigen, helfen wir Ihnen von Beginn an bei den Planungen und der Vorbereitung der notwendigen Verträge.
Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater beraten Sie bei Fragen zu:
- Gründung
- Anteilsverkauf
- Rechte in der Gesellschafterversammlung
- Satzungsänderungen
- Gewinnverwendung
- Nachschusspflicht
- Einziehung bzw. Kaduzierung von Anteilen
- Kapitalerhöhungen
- Abfindungen
- Informationsrechte nach § 51a GmbH (Auskunfts- und Einsichtsrechte)
- Liquidation