Sie befürchten einen Gesellschafterstreit innerhalb der Gesellschafterversammlung Ihrer GmbH? Sie befinden sich bereits in einem Streit mit einem Mitgesellschafter? Es liegen bereits Gesellschafterbeschlüsse vor, die für Sie nachteilig sind und die Sie nicht akzeptieren wollen? Oder droht die Einziehung Ihres Gesellschafteranteils und der Ausschluss aus der GmbH?
Unsere Kölner Rechtsanwälte beraten Sie bei einem Gesellschafterstreit in der GmbH umfassend. Wir beraten Sie als Gesellschafter oder auch als geschäftsführenden Gesellschafter über Ihrer Rechte und Pflichten innerhalb der GmbH bzw. der Gesellschafterversammlung. Dabei beraten wir Sie bei rechtlichen und strategischen Fragen im Rahmen eines Gesellschafterstreites.
Wir stimmen mit Ihnen das Vorgehen und Verhalten vor einer Gesellschafterversammlung, aber auch innerhalb bzw. nach einer Gesellschafterversammlung, ab. Im Rahmen der Tätigkeit unserer Rechtsanwälte bereiten wir die Einladung zur Gesellschafterversammlung und auch die zu fassenden Gesellschafterbeschlüsse gemeinsam mit Ihnen vor.
Wir begleiten Sie zu Gesellschafterversammlungen und beraten Sie während der Versammlung bei rechtlichen Fragen.
Wenn die Möglichkeit einer Einigung in dem Gesellschafterstreit besteht, vertreten wir sich auch bei einer außergerichtlichen Streitschlichtung.
Sollte eine Einigungsmöglichkeit nicht bestehen, führen wir für Sie Schiedsgerichtsverfahren oder setzen Ihre Rechte vor ordentlichen Gerichten durch.
Wir prüfen bei einem Gesellschafterstreit inbesondere die Anfechtbarkeit von Ladungen zur Gesellschafterversammlung und von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten Sie auch über die Möglichkeit, einen Gesellschafter aus der GmbH auszuschließen. Dabei prüfen wir mögliche Verfehlungen des Mitgesellschafters und bereiten gegebenenfalls auch die Einziehung eines Gesellschaftsanteils vor oder erklären die Kündigung gegenüber dem Mitgesellschafter.
Wenn Ihnen Ihre Rechte als Gesellschafter verwehrt werden, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihter Rechte. So führen wir für Sie z.B. die notwendigen Klageverfahren um Ihre Einsichtsrechte in die Bücher und Schriften der GmbH bzw. Auskunftsrechte über die Angelegenheiten der Gesellschaft nach § 51a GmbHG durchzusetzen oder fechten fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse an.
Gerne stehen wir für ein erstes Gespräch bei Fragen zu einem Gesellschafterstreit zur Verfügung um eine erste Einschätzung abzugeben und um über die für Sie entstehenden Kosten zu sprechen.