Vertraulichkeitsvereinbarung

Als Unternehmer stehen Sie immer wieder vor der Entscheidung sensible Daten Ihres Unternehmens an Dritte herausgeben zu müssen, um Aufträge zu erhalten oder um Aufträge über Subunternehmer bearbeiten zu lassen. Auch werden Ihre Auftraggeber die Abgabe einer Geheimhaltungsvereinbarung verlangen, wenn Sie sensible Daten erhalten sollen.
Um die Vorteile und Risiken solcher Geheimhaltungsvereinbarungen, die auch Non disclosure agreement oder Vertraulichkeitsvereinbarung genannt werden, abschätzen zu können, dienen die folgenden Erläuterungen.

  • Die Geheimhaltungsvereinbarung kann dem Schutz von Know-how, dem Schutz von offengelegten Jahresabschlüssen bzw. Umsatz- und Renditezahlen dienen, aber auch dem Schutz vor der Abwerbung von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten.
  • Wichtig ist, die Informationen, die der Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen sollen, möglichst genau zu bestimmen
  • Bestimmen Sie die Personen, die von der Vereinbarung umfasst werden (Mitarbeiter, Subunternehmer etc.)
  • Legen Sie die Laufzeit der Geheimhaltungsverpflichtung fest. Bestimmen Sie, dass Dateien bzw. Unterlagen mit vertraulichen Informationen nach Vertragsende vernichtet oder zurückgegeben werden.
  • Da ein Verstoß gegen die Vereinbarung zwar einen Schadensersatzanspruch begründet, der konkrete Schaden aber in der Regel nur schwer zu beziffern ist, sollte eine Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes festgelegt werden.
  • Sollten Sie sich zu der Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, müssen Sie sicherstellen, dass auch Ihre Zulieferer bzw. Subunternehmer sich zu einer Geheimhaltung und damit zur Übernahme der Vertragsstrafe verpflichten, sollte der Vertragsverstoß von ihnen begangen werden.
  • Eventuell ist eine Schiedsgerichtsvereinbarung sinnvoll. Wenn Sie im Falle eines Vertragsverstoßes vermeiden wollen, dass in einem Rechtsstreit der Inhalt Ihrer vertraulichen Unterlagen in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung diskutiert wird, kann eine Schiedsgerichtsklausel dieses verhindern.

 

Jörg Garben

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sven Schützler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Bernhard C. Koch

Rechtsanwalt und Fachanwalt Miet-/ WEG-Recht + Familienrecht

Gerd Fest

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht + Verwaltungsrecht

Jochen Kunath

Dipl.-Kfm. (FH) und Steuerberater

Jochen Hoffmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt Miet-/ WEG-Recht + Bau-/Architektenrecht

Markus Karl Schlüter

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Christian Reiss

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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