Geheimhaltungsvereinbarung
Wenn Sie beabsichtigen ein Unternehmen zu kaufen oder zu verkaufen, werden Sie um eine Geheimhaltungsvereinbarung bzw. ein Non-disclosure-agreement oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung nicht herumkommen. Der Unternehmer, der z.B. seinen GmbH Anteil verkaufen will, muss sich vor den Vertragsverhandlungen vor einer möglichen Ausforschung sensibler Unternehmensdaten (Know How, Umsatzzahlen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Rendite etc.) schützen.
Mit der Vereinbarung sollte auch ein Schutz vor der Abwerbung Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten erfolgen.
Im Folgenden eine kurze Checkliste für den Mindestinhalt, die bei Geheimhaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen beachtet werden sollte:
- Die Informationen, die der Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen sollen, müssen möglichst genau zu bestimmen sein.
- Legen Sie die Laufzeit der Geheimhaltungsverpflichtung fest. Bestimmen Sie, dass Dateien bzw. Unterlagen mit vertraulichen Informationen nach Vertragsende vernichtet oder zurückgegeben werden.
- Da ein Verstoß gegen die Vereinbarung zwar einen Schadensersatzanspruch begründet, der konkrete Schaden aber in der Regel nur schwer zu beziffern ist, sollte eine Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes festgelegt werden.
- Eventuell ist eine Schiedsgerichtsvereinbarung sinnvoll. Wenn Sie im Falle eines Vertragsverstoßes vermeiden wollen, dass in einem Rechtsstreit der Inhalt Ihrer vertraulichen Unterlagen in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung diskutiert wird, kann eine Schiedsgerichtsklausel dieses verhindern.