Beirat / Aufsichtsrat

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Sie beabsichtigen ein weiteres Organ der GmbH, einen Beirat oder einen Aufsichtsrat nach § 52 GmbHG, zu gründen? Sie haben Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten als Beiratsmitglied oder Aufsichtsratsmitglied? Es besteht für Sie eventuell die Gefahr einer persönlichen Haftung durch Ihre Tätigkeit als Beirat oder Aufsichtsrat?

Sie beabsichtigen Kompetenzen von der Gesellschafterversammlung auf den Beirat oder Aufsichtsrat zu verlagern?
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei der Gründung eines Beirates für Ihre GmbH. Neben der notwendigen Änderung der Satzung der GmbH, erstellen wir für Sie auch eine Beiratsordnung. Ihre Fragen zu den Rechten und Pflichten des Beirats bzw. der Beiratsmitglieder beantworten wir gerne in einem persönlichen Gespräch oder in einem Gutachten.

Wir prüfen auch mögliche Risiken bzw. Haftungen aus der Tätigkeit als Beiratsmitglied. Auch beraten Sie unsere Anwälte über Klauseln in der Satzung um eine Haftung für die Beiratstätigkeit zu begrenzen.
Sie beabsichtigen einen Aufsichtsrat nach § 52 GmbHG in Ihrer GmbH zu installieren? Oder sind Sie nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat aufgrund der Anzahl Ihrer Mitarbeiter verpflichtet, einen Aufsichtsrat in Ihrer GmbH einzurichten?

Wir beraten Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten bei den Rechten und Pflichten des Aufsichtsrates.
Ebenso entwerfen die wir die notwendigen Änderungen der Satzung der GmbH.
Ebenso beantworten unsere Kölner Rechtsanwälte Fragen zu einer persönlichen Haftung durch Ihre Tätigkeit als Aufsichtsrat. Wir beraten Sie auch über mögliche Haftungsbegrenzungen innerhalb des Gesellschaftsvertrages der GmbH.
Für ein persönliches Gespräch zur Fragen im Zusammenhang mit einem Beirat oder Aufsichtsrat stehen unsere Rechtsanwälte Ihnen gerne zur Verfügung.

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