Steuerklausel

Im Rahmen der Übernahme eines Unternehmens sollten Sie als Käufer verhindern, dass Sie für Steuerlasten aus der Vergangenheit haften und entsprechende Haftungsfreistellungen vereinbaren.

Dieses ist auch bei einem Asset Deal wichtig, da auch hier eine Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 Abgabenordung eintreten kann. Aber auch als Verkäufer müssen Sie sich absichern.

Sollten steuerliche Probleme aus früheren Jahren auftreten, müssen Sie berechtigt sein, auch nach Verkauf Ihres Unternehmens, an Betriebsprüfungen, deren Ergebnisse Sie belasten könnten, teilzunehmen.

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