Arbeitnehmerüberlassung.

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Die Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland nimmt stetig zu. Sie schafft für das übernehmende Unternehmen Flexibilität, Kostensicherheit und Risikominimierung.

Für die von uns betreuten Personaldienstleister beantragen wir die Erlaubnis gem. § 1 AÜG, erstellen spezielle auf den Personaldienstleister zugeschnittene Arbeitsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, informieren über die gewerberechtlichen Anforderungen und über die Rechtsfolgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung.

Unternehmen, die Ihre Personalkosten reduzieren und die Personalauslastung erhöhen wollen, beraten wir bei der Gründung von konzerneigenen Personal-Service-Gesellschaften (PSG) unter Beachtung der besonderen rechtlichen Anforderungen an eine konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung und etwaiger arbeitsrechtlichen Risiken.

Eine Alternative zur Arbeitsnehmerüberlassung ist das sog. Contracting. Dort gestalten wir für Sie Rahmenverträge, Projekteinzelverträge und beraten Sie hinsichtlich möglicher arbeitsrechtlicher Fallen.

Verfolgen Sie zu Rechtsanwalt Arbeitnehmerüberlassung Köln auch unsere Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, schicken Sie uns gern eine E-mail (info@gssr.de) oder rufen uns an auf unserer Hotline für Arbeitsrecht: 0221-39924-20.

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