Kollektives Arbeitsrecht

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Wir vertreten Arbeitgeber und Betriebsräte bei allen kollektivrechtlichen Fragen und Streitigkeiten rund um das Betriebsverfassungsrecht.

Unsere Beratung umfasst u.a.

  • Allgemeine Beratung z.B. hinsichtlich Anhörungs- und Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Gestaltung von Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialplänen
  • Vertretung bei Beschlussverfahren und Einigungstellenverfahren
  • Erstellung von Rechtsgutachten

Verfolgen Sie auch unsere Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, schicken Sie uns gern eine E-mail (info@gssr.de) oder rufen uns an auf unserer Hotline für Arbeitsrecht: 0221-39924-20.

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