Wir vertreten Arbeitgeber und Betriebsräte bei allen kollektivrechtlichen Fragen und Streitigkeiten rund um das Betriebsverfassungsrecht.
Unsere Beratung umfasst u.a.
- Allgemeine Beratung z.B. hinsichtlich Anhörungs- und Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Gestaltung von Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialplänen
- Vertretung bei Beschlussverfahren und Einigungstellenverfahren
- Erstellung von Rechtsgutachten
Verfolgen Sie auch unsere Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, schicken Sie uns gern eine E-mail (info@gssr.de) oder rufen uns an auf unserer Hotline für Arbeitsrecht: 0221-39924-20.
