Mindestlohn

Lange Zeit war der bundesweite Mindestlohn, der dem Arbeitnehmerschutz und vor allem dem Schutz vor Ausbeutung und Lohndumping dienen soll hart, umkämpft. Auch nach seiner Einführung am 01.01.2015 ist er umstritten und sorgt für rechtliche Unsicherheiten und Fragen.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wurde durch das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) zum Anfang des Jahres 2015 eingeführt. Seitdem gilt bundesweit eine Lohnuntergrenze von 8,50 brutto je Stunde. Diese Lohnuntergrenze gilt flächendeckend und branchenübergreifend. Ausnahmen sind nur bis Ende 2016 durch Tarifvertrag möglich. Folgende Verordnungen sind Grundlage für die Durchführung und Kontrolle des Mindestlohnes:

  • Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde (MiLoGMeldStellV)
  • Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV)
  • Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV)
  • Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV)

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen sich im Zusammenhang mit dem Mindestlohn zahlreiche Fragen, gerade, da es nach wie vor zahlreiche Schlupflöcher im Mindestlohngesetz gibt, mit denen Arbeitgeber die Zahlung des Mindestlohns umgehen können.

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