Sozialplan und Interessenausgleich

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Sozialplan und Interessenausgleich sind jeweils gesonderte Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberseite und dem Betriebsrat und wirken beide unmittelbar auch für Ihr Arbeitsverhältnis und zwar ohne dass es weiterer formaler Umsetzungsakte bedarf.

Sozialplan und Interessenausgleich sollen negative Auswirkungen von anstehenden Betriebsänderungen, wie z.B. Neuausrichtung oder Stilllegung des Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile, abmildern.

Da durch einen Sozialplan unmittelbar Ihr Arbeitsverhältnis betroffen ist, ist Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dringend geboten.

Wir informieren und vertreten Sie bei allen Fragen rund um Sozialplan und Interessenausgleich, wie z. B:

  • Zustandekommen des Sozialplans
  • Inhalt des Sozialplans
  • Umsetzung des Sozialplans
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Sozialplan
  • Nachteilsausgleichsansprüche
  • Rechtsschutzmöglichkeiten und Klagen vor dem Arbeitsgericht

Verfolgen Sie zu Rechtsanwalt Sozialplan Köln auch unsere Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, schicken Sie uns gern eine E-mail (info@gssr.de) oder rufen uns an auf unserer Hotline für Arbeitsrecht: 0221-39924-20.

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