Outsourcing

Bei geplanten Rationalisierungen sollte das Unternehmen sehr frühzeitig die Beratung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Als Arbeitgeber nennen Sie uns die betrieblichen Änderungen, die Sie durchführen möchten. Wir beraten Sie, auf welche Weise Sie diese Änderungen umsetzen können, ohne vermeidbare Auseinandersetzungen mit den Arbeitnehmern bzw. dem Betriebsrat zu provozieren.

Bei geplanten Kündigungen zeigen wir Ihnen auf, welche Mitarbeiter bei richtiger Durchführung der Sozialauswahl gekündigt werden müssen. Beachten Sie, dass die Sozialauswahl von Seiten des Arbeitgebers flexibel gestaltet werden kann. So sollte z.B. bei größerem Arbeitsplatzabbau darauf geachtet werden, dass trotz der vorzunehmenden Entlassungen eine ausgewogene Altersstruktur gewahrt bleibt.

Die Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates sind genauestens zu beachten, da anderenfalls die Kündigungen bereits formunwirksam sein können. Dies gilt auch für Anzeigepflichten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und Zustimmungserfordernisse bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz (Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere, Erziehungszeitler).

Verfolgen Sie zu Rechtsanwalt Outsourcing Köln auch unsere Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, schicken Sie uns gern eine E-mail (info@gssr.de) oder rufen uns an auf unserer Hotline für Arbeitsrecht: 0221-39924-20.

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