Verwaltungsrecht für Behörden

Aufgrund der fachlichen Expertise und langjährigen Erfahrung ist das Fachanwaltsteam der gssr geeigneter anwaltlicher Dienstleister für Behörden, Dienststellen und andere öffentlich-rechtliche Rechtsträger.

Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, dass bei Behörden, Dienststellen und anderen öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern der notwendige juristische Sachverstand vorhanden ist, um Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts zu führen. Die besondere Erfahrung eines verwaltungsprozessual versierten Rechtsanwalts ist jedoch dann zwingend erforderlich, wenn Dienststellen keine eigenen Juristen oder prozesserfahrene Beamte beschäftigen oder die Beauftragung eines Rechtsanwalts dazu dient, den Aufbau eines eigenen Rechtsreferats in der Behörde kostenschonend zu vermeiden. An dieser Stelle stehen wir als Fachanwaltskanzlei mit einem Schwerpunkt im Verwaltungsrecht gerne zur Verfügung.

Auch bei der Führung von Zivilprozessen vor den Amtsgerichten ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Behörden regelmäßig nur dann gerechtfertigt ist, wenn der notwendige juristische Sachverstand in der prozessführenden Behörde nicht vorhanden ist oder wenn die Beauftragung eines Rechtsanwalts kostengünstiger ist als die Vertretung durch eigene Bedienstete. Bei Zivilverfahren vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof besteht jedoch Anwaltszwang, d.h. die Verpflichtung, sich vor Gericht durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen – auch für Behörden. Auch hier helfen wir gerne weiter.

Dies gilt ebenso im Arbeitsrecht. Zwar gehört die aktive und passive Führung von Arbeitsgerichtsprozessen zu den Kernkompetenzen jeder Personalverwaltung. Gleichwohl sollten sich Behörden, Dienststellen und andere öffentlich-rechtliche Rechtsträger in der ersten Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit vor dem Arbeitsgericht regelmäßig nur dann selbst vertreten, wenn juristisches Fachpersonal oder erfahrene Personalreferenten vorhanden sind. Durch unsere langjährige Erfahrung im gesamten Öffentlichen Dienstrecht stehen wir auch hier gerne und erfolgreich zur Verfügung.

Die Vergabe von Mandaten und Auswahl der Rechtsanwälte durch Behörden, Dienststellen und andere öffentlich-rechtliche Rechtsträger kann dabei in der Regel freihändig erfolgen, da Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden, nicht unter Vergabevorschriften fallen. Die Aufträge sind allerdings nur an solche Freiberufler zu vergeben, deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit feststeht, die über ausreichende Erfahrungen verfügen und die Gewähr für eine wirtschaftliche Planung und Ausführung bieten. Alle diese Voraussetzungen erfüllen Sie mit einer Beauftragung des Rechtsanwaltsteams der gssr.

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